Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht?
Die Kennzeichnungspflicht aus dem EU AI Act (Art. 50 KI-VO) gilt ab dem 2. August 2026 — EU-weit, unabhängig von Unternehmensgröße und Branche. Sobald du KI im Geschäftskontext nutzt, bist du betroffen.
Für die meisten Shop-Betreiber ist das weniger dramatisch, als es klingt. Der entscheidende Punkt: Es kommt darauf an, in welcher Rolle du KI einsetzt.
Betreiber oder Anbieter? Die Rolle entscheidet
Betreiber (der Normalfall): Du nutzt fertige KI-Tools wie Midjourney, Nano Banana oder Recraft, bietest aber selbst kein KI-System an. Dann musst du nur Deepfakes kennzeichnen.
Anbieter: Du entwickelst ein eigenes KI-System oder bietest eines unter eigenem Namen an — auch als White-Label. Dann gelten strengere Pflichten: Jeder Output muss zusätzlich maschinenlesbar markiert werden (C2PA-Metadaten, unsichtbare Wasserzeichen, IPTC-Header).
Ein normaler Shop, der fertige Tools nur benutzt, fällt in die erste Kategorie.
Was genau ist ein Deepfake?
Deepfakes sind KI-generierte oder -manipulierte Bilder, die reale Personen, Objekte, Orte oder Ereignisse so täuschend echt nachbilden, dass ein Betrachter nicht erkennen kann, ob es echt oder KI ist.
Das ist der Kern der Abgrenzung — und die gute Nachricht für den Shop-Alltag: Klassische Produkt- und Werbebilder fallen in der Regel nicht darunter.
Nicht kennzeichnungspflichtig
- Ein freigestelltes Sofa in einem sichtbar digitalen 3D-Showroom — erkennbar eine Werbe-Visualisierung
- Technische Nachbearbeitung: Beleuchtung, Rauschunterdrückung, Falten glätten, Freistellen
- Illustrationen, Comic-Stil, offensichtliche Renderings
Technische Bildbearbeitung macht ein Foto noch nicht zum Deepfake.
Kennzeichnungspflichtig
- Ein KI-Foto, das ein reales Schadensereignis oder einen echten Ort täuschend echt vortäuscht
- Ein realistisch wirkendes „Foto" einer Person, bei der man nicht erkennt, dass sie gar nicht existiert
- Bilder, die suggerieren, ein reales Produkt sei fotografiert worden, obwohl es das so nicht gibt
SIXSIDES-AI.ORG — Persönliche KI-Beratung
Persönliche KI-Beratung für dein Business
Jetzt anfragenAchtung, doppeltes Risiko: Bilder, die das Produkt vorteilhafter zeigen als in Wirklichkeit, können zusätzlich als irreführende Werbung abgemahnt werden — völlig unabhängig vom AI Act.
Wie kennzeichnest du richtig?
Die Formulierung
Ein klarer Hinweis wie „KI-generiert" oder „Dieser Inhalt wurde mit KI generiert". Eine vorgeschriebene Formulierung gibt es nicht, sie muss nur eindeutig sein. Für deutschsprachiges Publikum ist „KI-generiert" besser als „AI-generiert".
Die Position
Die Kennzeichnung sollte ins Bild eingebettet sein — zum Beispiel in der rechten oberen Ecke, an fester, gut sichtbarer Stelle. Wichtig: Sie muss auch bei Screenshots, beim Teilen und beim Download erhalten bleiben.
Zusätzlich gehört ein Hinweis in die Bildbeschreibung beziehungsweise den Alt-Text.
Was nicht reicht: Ein pauschaler Disclaimer im Sinne von „Wir nutzen KI-Content" irgendwo auf der Website. Die Kennzeichnung muss am Inhalt selbst hängen.
Optional: die offiziellen Icons
Die EU-Kommission stellt kostenlose KI-Kennzeichnungs-Icons (SVG/PNG) bereit. Du kannst sie nutzen — musst aber nicht.
Sonderfall Chatbot
AI Pulse Business-Ideas
Wöchentlicher Report
GPU-Kosten explodieren → Serverless-Inference-Broker für KMUs
KI-Compliance-Chaos → EU AI Act Audit-as-a-Service
Halluzinationen kosten Geld → Fact-Check-API für Enterprise-LLMs
ab €99/Monat · 11+ Sprachen · 2.500+ Artikel/Woche · Jeden Montag neu
Setzt du im Shop einen KI-Chatbot oder Support-Bot ein, müssen Nutzer klar erkennen, dass sie mit einer KI schreiben. Praktisch heißt das: ein Hinweis im Chatfenster und ein Absatz in der Datenschutzerklärung.
Praktisches Vorgehen für deinen Shop
Geh deine Bilder durch und stell bei jedem eine einzige Frage:
Könnte ein Betrachter das für ein echtes Foto einer realen Person, eines realen Orts oder Ereignisses halten?
- Ja → kennzeichnen
- Nein, es ist erkennbar Werbe-/Produktvisualisierung, Illustration oder Comic-Stil → keine Pflicht
Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel kennzeichnen als einmal zu wenig. Und generell — jeden KI-Output vor der Veröffentlichung prüfen, damit gar keine Irreführung entsteht.
Besondere Vorsicht ist geboten bei KI-generierten „echten" Model- und Personenfotos. Das ist der Bereich, in dem die Grenze am schnellsten überschritten ist.
Zusammengefasst
| Situation | Kennzeichnung nötig? |
|---|---|
| Produktbild im digitalen Showroom | Nein |
| Retusche, Freistellen, Licht korrigieren | Nein |
| Illustration / Comic-Stil | Nein |
| Fotorealistisches Model, das nicht existiert | Ja |
| KI-Bild eines realen Orts oder Ereignisses | Ja |
| KI-Chatbot im Shop | Ja (Hinweis im Chat + Datenschutzerklärung) |
| Eigenes KI-System als Anbieter | Ja, zusätzlich maschinenlesbar |
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Es geht hier um eine konkrete rechtliche Umsetzung mit Bußgeld- und Abmahnrisiko — bei unklaren Grenzfällen, vor allem bei KI-Personenfotos, hol dir im Zweifel juristischen Rat.